Leistungen an Arbeitnehmer ab 1.1.2024

20. 12. 2023
Leistungen an Arbeitnehmer ab 1.1.2024

Mit der Zulassung des Konsolidierungspakets wird es ab dem 1. Januar 2024 zahlreiche Änderungen bei den Leistungen an Arbeitnehmer in der Tschechischen Republik geben und zwar sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite.

Sachbezüge

Es gibt eine Änderung des Höchstbetrags, der für einen Arbeitnehmer bei der Gewährung von Sachleistungen steuerfrei ist. Dieser Betrag wird auf der Grundlage des Durchschnittslohns für das Jahr berechnet. Für 2024 wird der Durchschnittslohn auf 43 967 CZK festgelegt und die maximal mögliche Summe der steuerfreien Sachleistungen beträgt die Hälfte des Durchschnittslohns, also 21.983,- und zwar für jeden Arbeitgeber einzeln.

Dabei handelt es sich um Fälle, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oder seinen Familienangehörigen Waren oder Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Sport, Kultur, Bildung und jetzt auch Erholung und Reisen zur Verfügung stellt. Bisher war die Gewährung von Erholungs- und Reiseleistungen durch den Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von 20 000 CZK steuerfrei, aber jetzt ist diese Leistung in den bereits erwähnten 21 983 CZK für 2024 enthalten.

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Sachbezug gewährt, der den Freibetrag übersteigt, wird diese Differenz dem Arbeitnehmer zugerechnet, und umgekehrt wird der Arbeitgeber die Differenz als steuerlich anerkannte Ausgabe behandeln.

Feste, Sport- und Kulturveranstaltungen

In die Kategorie der Sachbezüge fällt auch die Organisation von Festen, Sport- und Kulturveranstaltungen. Da es in diesen Fällen fast unmöglich wäre, nachzuweisen, wie viel welchem Arbeitnehmer zugeflossen ist (was in die Steuerbemessungsgrundlage des Arbeitnehmers einfließt), sind diese Kosten ab dem 1. Januar 2024 für den Arbeitgeber immer steuerlich nicht anerkannt und für den Arbeitnehmer unbegrenzt steuerfrei.

Unentgeltliche Leistungen bis zu 2.000 CZK pro Jahr

Die Steuerbefreiung für unentgeltliche Zuwendungen bis zu 2.000 CZK pro Jahr und Sozialhilfe zur Überwindung außergewöhnlich schwieriger Umstände wird abgeschafft.

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