Am 22. Juli 2021 verabschiedete der Senat der Tschechischen Republik eine bahnbrechende Novelle der Notarordnung, die die Verfassung von notariellen Urkunden online ermöglicht, die Gründung von Gesellschaften mitinbegriffen.
Anstelle der persönlichen Anwesenheit in der Kanzlei des Notars wird der Antragsteller künftig mit dem Notar mittels Videokonferenz kommunizieren können. Die Identitätsfeststellung wird der Notar mittels Anmeldung über sog. nationale Identifizierungs- und Authentisierungsstelle (z.B. mit Hilfe des E-Personalausweises oder der Bankidentität) durchführen, oder der Notar wird die einschlägigen Angaben aus sog. Basisregistern (Einwohnerregister, Personenregister, Register von Rechten und Pflichten und Register der Orts-, Adressen- und Liegenschaftenreferenzierung - RÚIAN) einholen müssen.
Mitglieder der Leitungsorgane von juristischen Personen können ihre Glaubwürdigkeit im Rahmen des Geschäftsverkehrs dadurch bestätigen, dass sie zur öffentlich beglaubigten Unterschrift den Zusatz über die Vertretungsbefugnis anbringen lassen. Dieser Zusatz wird de facto die Auskunft aus dem Handelsregister ersetzen, in welches der Notar Einsicht vornimmt.
Die Novelle setzt sich (neben der Erhöhung des Komforts für Notardienstwillige) zum Ziel, unberechtigte Übertragungen von Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, welche mithilfe von gefälschten Beglaubigungsklauseln vorgenommen wurden, zu verhindern. Es wird nämlich eine elektronische Erfassung von beglaubigen Unterschriften eingeführt. Jeder wird in der Lage sein, festzustellen, ob die Unterschrift beim konkreten Vertrag tatsächlich öffentlich beglaubigt wurde und der Vertrag daher gültig ist.
Zudem ermöglicht die Novelle den Notarkammern zum 1. September 2021 die Erteilung von Apostillen, die im Moment nur durch das Justizministerium erteilt werden. Demnach werden die Kommunikation und die Übermittlung von Dokumenten nach Ausland viel einfacher und schneller.