Neue Regeln für die Einstufung von Unternehmen und Prüfungspflichten

26. 3. 2024
Neue Regeln für die Einstufung von Unternehmen und Prüfungspflichten

Am 21. Dezember 2023 wurde eine Änderung der Richtlinie 2013/34/EU veröffentlicht, die die Kriterien für die Einstufung von Unternehmen ändert. Insbesondere wurden die monetären Schwellenwerte (d. h. Vermögenswerte und Nettoumsatzerlöse) für Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen um ca. 25 % angehoben. Beim Kriterium der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl gibt es keine Änderung. Diese Änderung ist von den EU-Mitgliedstaaten innerhalb von 12 Monaten nach der Veröffentlichung der Änderung anzuwenden.

Es ist davon auszugehen, dass das derzeitige Rechnungslegungsgesetz im Laufe des Jahres 2024 geändert wird, um die Anhebung dieser Grenzen zu berücksichtigen. Danach wird die Kategorisierung der Rechnungslegungseinheiten wie folgt sein (Wechselkurs zum 31.12.2023 - 24,725 CZK/EUR):

Kategorie 

Gesamtvermögen

Gesamtumsatz

Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten

Einheit Mikrobuchhaltung

< 450 000 Eur /

Ca. 11 000 000 CZK

< 900 000 Eur /

Ca. 22 000 000 CZK

< 10

Kleine Buchhaltungseinheit

< 5 000 000 Eur /

Ca. 123 000 000 CZK

< 10 000 000 Eur /

Ca. 247 000 000 CZK

< 50

Mittelgroße Buchhaltungseinheit

< 25 000 000 Eur /

Ca. 618 000 000 CZK

< 50 000 000 Eur /

Ca. 1 236 000 000 CZK

< 250

Große Buchhaltungseinheit

> 25 000 000 Eur /

Ca. 618 000 000 CZK

> 50 000 000 Eur /

Ca. 1 236 000 000 CZK

> 250

Die Änderung der Kategorisierung der buchhalterischen Einheiten steht in direktem Zusammenhang mit den Änderungen bei der Prüfungspflicht der buchhalterischen Einheiten. Derzeit arbeitet der Legislativrat der Regierung ein neues Gesetz über die Rechnungslegung aus, das eine Erhöhung der Grenzen für die Prüfungspflicht vorsieht, die nur für mittlere und große buchhalterische Einheiten gelten würde, d.h. für Einheiten, deren Werte das Vermögen - nach den neuen erhöhten Grenzen etwa 123 000 000 CZK - übersteigen würden. CZK, der Nettoumsatzerlös - ca. 247 000 000 CZK und die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten - 50.

Nach der Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer der Tschechischen Republik, die mit dem Vorschlag zur Erhöhung der Grenzen für die Abschlussprüfung nicht einverstanden ist, würden in diesem Fall etwa 10.000 Buchhaltungseinheiten aus der Abschlussprüfung herausfallen. Dies würde u.a. eine geringere Sensibilisierung der Nutzer von Jahresabschlüssen und höhere Kosten für diese Nutzer, zu denen auch der Staat gehört, bedeuten. Die Wirtschaftsprüferkammer ist der Ansicht, dass bei einem Ausschluss einer solchen Anzahl von Unternehmen von der Abschlussprüfung die Prüfung durch die Steuerbehörden nicht ersetzt werden kann und somit die Gefahr besteht, dass sich dies negativ auf die Steuererhebung in der Tschechischen Republik auswirkt.

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