Sicher haben Sie schon einmal das Akronym ESG (Environmental, Social and Governance) gehört, das in den letzten Jahren immer häufiger in verschiedenen Medien auftaucht und derzeit in die tschechische Gesetzgebung aufgenommen wird. Dabei handelt es sich um einen methodischen Rahmen zur Überwachung der Auswirkungen von Unternehmen auf die Umwelt (E), die Mitarbeiter und die Gesellschaft (S) sowie auf Themen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung (G).
Im November 2022 wurde die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), eine Änderung der bestehenden Regeln für die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD), vom Europäischen Parlament verabschiedet und trat Anfang 2023 in Kraft. Am 31. Juli 2023 wurden die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards - ESRS (European Sustainability Reporting Directive) von der Europäischen Kommission veröffentlicht, an die Unternehmen ihre ESG-Berichterstattung anpassen müssen. Diese Standards treten am 1. Januar 2024 in Kraft und sind in zwölf Kategorien unterteilt, zu denen allgemeine Berichterstattungsgrundsätze, übergreifende Offenlegungspflichten und zehn thematische Standards für die Offenlegung von ESG-Themen gehören.
Bereits für das Jahr 2024 werden einige tschechische Unternehmen eine Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG) erstellen, d. h. einen Nachhaltigkeitsbericht, der Informationen über die Abfallwirtschaft, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, die Produktsicherheit oder den CO2-Fußabdruck und die Emissionen enthält. In der ersten Phase werden diese Informationen von den größten Unternehmen in der Tschechischen Republik (wie CEZ, O2, Česká spořitelna, Škoda Auto oder Kofola) vorgelegt, die bereits im Rahmen des NFRD zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren. Für das Jahr 2025 gilt das auch große Unternehmen, die zwei der drei Kriterien (Vermögenswerte über 500 Mio. CZK, Umsatz über 1 Mrd. CZK, Zahl der Beschäftigten über 250) in zwei aufeinanderfolgenden Zeiträumen überschreiten. In den folgenden Jahren wird diese Berichtspflicht schrittweise auch für andere Unternehmen eingeführt. Der Nachhaltigkeitsbericht wird Teil des Jahresberichts der Unternehmen sein, und seine Überprüfung wird in der alleinigen Verantwortung der Wirtschaftsprüfer liegen.
Die Wirtschaftsprüferkammer der Tschechischen Republik hat bereits damit begonnen, die Nachhaltigkeitsprüfung gemäß der Novelle des Wirtschaftsprüfergesetzes in ihr Ausbildungssystem aufzunehmen. Bestehende Prüfer können bereits mit der Ausbildung in ESG beginnen, verpflichtende Schulungsthemen zu diesem Thema besuchen und dann ihr erworbenes Wissen durch Prüfungstests bis zum 31. Dezember 2025 nachweisen. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Regeln für die Einreichung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten ein integraler Bestandteil des Prüfungssystems der Wirtschaftsprüferkammer für neue Prüfer sein, und die Qualifikation wird von einer achtmonatigen beaufsichtigten Praxis in ESG abhängig gemacht.