Das Finanzministerium hat einen Entwurf einer Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 333/2021 Slg. vorgelegt, mit der einige Bestimmungen des Zollgesetzes im Bereich der Statistik umgesetzt werden.
Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Anhebung der Schwellenwerte für die Erhebung von Daten über den Warenverkehr zwischen der Tschechischen Republik und anderen EU-Mitgliedstaaten bzw. von Intrastat-Daten mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen bei der Meldung an das Intrastat-System zu verringern.
Der Schwellenwert für die Meldepflicht von Daten an Intrastat wurde zuletzt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 von 8.000.000 CZK auf 12.000.000 CZK erhöht. Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 wurde die Möglichkeit einer vereinfachten Meldung eingeführt, für die die Meldepflicht auf 20.000.000 CZK festgelegt wurde.
Der neue Schwellenwert für die Intrastat-Meldung soll, wie vom Finanzministerium vorgeschlagen, auf 15.000.000 CZK angehoben werden und der Wert für die vereinfachte Meldung soll ebenfalls angehoben werden und zwar von 20.000.000 CZK auf 30.000.000 CZK.
Der Entwurf der Regierungsverordnung wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.