Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchten wir Sie über unsere geänderten Geschäftszeiten über die Weihnachtsfeiertage informieren. Mehr lesen

Pflicht zur Abführung der auf einem Steuerbeleg ausgewiesenen Mehrwertsteuer

28. 2. 2023
Pflicht zur Abführung der auf einem Steuerbeleg ausgewiesenen Mehrwertsteuer

Der Europäische Gerichtshof befasste sich mit der Frage, ob die auf einem Steuerbeleg ausgewiesene Mehrwertsteuer auch von derjenigen Person abzuführen ist, die sie auf dem Steuerbeleg ausgewiesen hat.

Im vorliegenden Sachverhalt verwehrte die österreichische Steuerverwaltung die MwSt.-Rückerstattung auf unkorrekt ausgewiesene MwSt.-Beträge, die eine österreichische Gesellschaft ihren Endkunden (Nicht-MwSt.-Zahler) das ganze Jahr über in Rechnung gestellt hatte. Die Rückerstattung wurde durch die Einreichung einer nachträglichen Steuererklärung begehrt, in der die MwSt.-Höhe auf den korrekten Satz angepasst wurde. Die österreichische Steuerverwaltung stützte ihre Entscheidung auf die Tatsache, dass die Rückerstattung einer falsch abgeführten Steuer auf Seiten der Gesellschaft eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellen würde, da ihre Endkunden eine höhere MwSt. gezahlt haben.

Der Europäische Gerichtshof hat dabei zu Gunsten der Gesellschaft entschieden, da Artikel 203 der MwSt.-Richtlinie dahingehend auszulegen ist, dass eine Gesellschaft, sofern keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt, einen zu Unrecht in Rechnung gestellten Teil der Mehrwertsteuer nicht abzuführen braucht. Dies betrifft allerdings nur solche Fälle, bei denen die Dienstleistungen an Endverbraucher erbracht wurde, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Benötigen Sie Hilfe?

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne anhand detaillierterer Informationen und Unterlagen. Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.


Wir geben klare Antworten

In unserer Kommunikation mit Kunden verstecken wir uns nicht hinter langen Gesetzeszitaten, sondern geben eine klare und verständliche Antwort.

Wir denken mit dir

Wir lösen immer ein spezifisches Problem in Bezug auf die Gesamtbedürfnisse des Kunden und nehmen unsere Empfehlungen nicht aus dem Zusammenhang.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Wir liefern direkt an Ihre E-Mail

CAPTCHA
Anti - Robot Test
Ein Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
© Schaffer & Partner 2024 | Created by: drualas.cz
Move up