Am 2. Dezember 2022 wurde das Gesetz 366/2022 in der Gesetzessammlung veröffentlicht, welches sowohl das Einkommen- und Körperschaft- als auch das Umsatzsteuergesetz ändert und eine sog. Übergewinnsteuer auf unerwartete Gewinne einführt. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Unter anderem wurde die Grenze für die verpflichtende Registrierung zur Umsatzsteuer von 1 Mio. CZK auf 2 Mio. CZK angehoben. Im Zusammenhang mit der Anhebung der Registrierungsschwelle wurden Übergangsbestimmungen erlassen, die eine mögliche Abmeldung zur Umsatzsteuer vorsehen, wenn der Umsatz die Schwelle von 2 Mio. CZK nicht erreicht. Die Bestimmung sieht ferner die Möglichkeit vor, die Abmeldung von der Umsatzsteuer zu beantragen, wenn der Umsatz in den letzten 12 Monaten zwischen 1 und 2 Mio. CZK lag. Der Antrag zur Abmeldung konnte innerhalb von 5 Tagen, d.h. bis zum 8. Dezember 2022, gestellt werden.
Der Steuerpflichtige gilt aufgrund eines solchen Antrags nicht mehr als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer:
- zum 1. Januar 2023, sofern die Entscheidung über die Abmeldung der Registrierung bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 zugegangen ist,
- am Tag nach Zustellung der Abmeldungsentscheidung, sofern diese am oder nach dem 1. Januar 2023 zugegangen ist.