Am 26.10.2016 ist in dritter Lesung von der Abgeordnetenkammer des tschechischen Parlaments die Novelle des Bürgerlichen Gesetzbuches verabschiedet worden (sog. kleine Novelle des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Vorlage wurde an den Senat weitergeleitet, wo sie jetzt auf die Verabschiedung durch den Senat wartet. In der nachstehenden Übersicht fassen wir kurz die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen der bestehenden rechtlichen Regelung zusammen.
3. Sicherheit (Kaution) im Wohnungsmietvertrag
Letzte und für die Mieter und Vermieter von Wohnungen grundlegende Änderung, welche die sog. kleine Novelle des Bürgerlichen Gesetzbuches mit sich bringt und die wir an dieser Stelle erwähnen wollen, ist die geänderte Regelung der Sicherheit (oder Kaution) im Zusammenhang mit der Wohnungsmiete. Die maximal zulässige Höhe dieser Sicherheit wird künftig nur das Dreifache (anstelle des bisherigen Sechsfachen) der Monatsmiete betragen dürfen.
Laut Gesetzesbegründung ist die Pflicht, eine solch hohe Sicherheit zu zahlen, häufig ein grundsätzliches Hindernis, eine „normale“ Wohnung zu mieten. Hinzuzufügen ist, dass sich der Gesetzgeber so zum Schutz der Mieter gegen die Vermieter stellt, die durch das Verhalten der Mieter in der Wohnung geschädigt werden und deren Schadenersatzansprüche nur schwer durchsetzbar sein können.