Die Kritiker der Regelung von Verbraucherkrediten wurden erhört, und so, wenn der Präsident der Republik das neue Verbraucherkreditgesetz unterzeichnet, werden wir bald strengere Regeln der Gewährung von Verbraucherkrediten haben. Es gibt eine ganze Menge Neuigkeiten.
Für die gegenwärtigen Verbraucherkreditgeber bringt es eine grundsätzliche Prüfung ihrer Verträge und für manche auch eine Änderung ihrer Geschäftspolitik mit sich. Neu werden nämlich alle Kredite, mit Ausnahme der unternehmerischen, d.h. auch Bagatellkredite bis zu fünftausend Kronen oder Wohnkredite, unter die strengen Regeln fallen.
Daneben werden die Kreditgeber auch auf ihre Berechtigung zur Gewährung von Verbraucherkrediten achten müssen. Den Nichtbanken-Verbraucherkreditgebern wird das „bloße“ gebundene Gewerbe nicht mehr ausreichen, sondern sie werden eine Berechtigung zur Tätigkeit beantragen müssen, die die Tschechische Nationalbank durch die Eintragung ins Register der berechtigten Kreditgeber für 5 Jahre (mit einer Verlängerungsmöglichkeit) erteilen wird. Für kleinere Unternehmer kann das erforderliche Anfangskapital, das mindestens zwanzig Millionen Kronen zu betragen hat, eine Vernichtung darstellen. Da die Änderungen sowohl die für die Kreditgeber, als auch für den Vertragsinhalt (z.B. vorzeitige Kredittilgung) festgesetzten Bedingungen berühren werden, würden wir vor allem den Nichtbanken-Kreditgebern empfehlen, mit Vorbereitungen und Optimierung ihrer unternehmerischen Tätigkeit möglichst bald zu beginnen, damit sie letztendlich durch den Umfang der Änderungen, die sie betreffen werden, unangenehmen nicht überrascht werden.