Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchten wir Sie über unsere geänderten Geschäftszeiten über die Weihnachtsfeiertage informieren. Mehr lesen

Weniger Bürokratie beim Einreichen von Dokumenten

7. 7. 2016

Das Europäische Parlament beschloss am 9.6.2016 eine Verordnung, dank der es wesentlich weniger Bürokratie in Situationen geben wird, wo man bei den Behörden oder Gerichten eine von einem anderen EU-Staat ausgestellte Urkunde vorlegen muss. Beispielsweise in dem Fall, wenn ein EU-Bürge in einem anderen EU-Staat unternehmen, arbeiten oder eine Gesellschaft gründen möchte.

Bisher war es in den meisten Fällen erforderlich, die Urkunde mit einer Echtheitsbescheinigung – der sog. Apostille – sowie einer amtlich beglaubigten Übersetzung aus der Fremdsprache zu versehen. Dieser Vorgang war jedoch relativ kostspielig und vor allem zeitaufwendig, was einen unnötigen Verzug insbesondere für Unternehmer darstellte, die in ihren Vorhaben durch die Wartezeiten gebremst wurden.

Die Verordnung erlegt es den Mitgliedstaaten auf, einige Dokumente – insbesondere Urkunden wie Geburts- und Heiratsurkunden, Meldebescheinigungen oder polizeiliche Führungszeugnisse – automatisch als echt anzuerkennen, ohne sie mit dieser Beglaubigung versehen zu müssen.

Eine weitere Neuheit besteht in der Einführung von sog. Standardformularen, die von der zuständigen Behörde ausgestellt und der originalen Urkunde beigefügt werden. Dieses mehrsprachige Formular kann dann künftig in einem anderen Mitgliedstaat vorlegt werden. Die Kosten für amtlich beglaubigte Übersetzungen sowie die zusammenhängenden Wartezeiten fallen dadurch weg.

Einen großen Vorteil stellt die neue Verordnung beispielsweise beim Anerkennen von polizeilichen Führungszeugnissen – z.B. bei Gesellschaftsgründungen dar. Neu wird es also möglich sein, einen Auszug bei der jeweiligen Behörde (in der Regel gleich vor Ort) ausfertigen zu lassen und anschließend bei der Behörde einzureichen, die ihn verlangt, ohne dabei mehrere Tage auf die Apostille und Übersetzung warten zu müssen.

Es ist jedoch zu erwähnen, dass die Mitgliedstaaten nun 2,5 Jahre Zeit haben, um diese Vorschrift in die nationalen Rechtsordnungen umzusetzen, sodass sich die Frage stellt, ab wann man diese Vereinfachung in Anspruch nehmen kann.

Benötigen Sie Hilfe?

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne anhand detaillierterer Informationen und Unterlagen. Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.


Wir geben klare Antworten

In unserer Kommunikation mit Kunden verstecken wir uns nicht hinter langen Gesetzeszitaten, sondern geben eine klare und verständliche Antwort.

Wir denken mit dir

Wir lösen immer ein spezifisches Problem in Bezug auf die Gesamtbedürfnisse des Kunden und nehmen unsere Empfehlungen nicht aus dem Zusammenhang.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Wir liefern direkt an Ihre E-Mail

CAPTCHA
Anti - Robot Test
Ein Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
© Schaffer & Partner 2024 | Created by: drualas.cz
Move up