Eine gewisse Verschärfung der „Spielregeln", die die bereits geltende Novelle des Strafgesetzbuches mit sich bringt, sollte niemandes Aufmerksamkeit entgehen, der bei seiner Tätigkeit mit Steuerproblematik zu tun hat. Neuerdings droht nämlich Steuerzahlern eine Strafe von bis zu zehn Jahren, und zwar im Zusammenhang mit der Einführung der Strafbarkeit der Vorbereitung von Steuerhinterziehung.Bisher war nur ein Handeln strafbar, mit dem eine entsprechende Person ihre Steuerpflicht direkt gekürzt oder dies zumindest versucht hat (z. B. durch Einreichen einer nicht wahrheitsgemäßen Steuererklärung). Ab dem 1.7. droht jedoch auch demjenigen eine Strafe, der eine Steuerhinterziehung entweder nur vorbereitet, also beispielsweise dadurch, dass er sich Unterlagen für eine nicht wahrheitsgemäße Steuererklärung besorgt, oder der einen Plan für ein angedachtes Vorgehen zusammenstellt, mit dem er nicht berechtigte Vorteile erlangen könnte; und zwar entweder mit der Absicht, sich mindestens um 5 Millionen Kronen zu bereichern, oder in Zusammenarbeit mit einer in mehreren Staaten wirkenden Organisation.
Das Problem der neuen rechtlichen Regelung für normale Steuersubjekte besteht darin, dass die Grenze zwischen Steueroptimierung (die erlaubt ist) und Steuerhinterziehung nicht ganz klar definiert ist. Somit droht ein erhöhtes Maß einer Kriminalisierung von wirtschaftlichen Subjekten, denn in der bisher legalen steuerlichen Planung können die Staatsorgane nunmehr eine Straftat sehen. In die faktische Existenz eines Unternehmers kann schon die strafrechtliche Verfolgung deutlich eingreifen, auch wenn diese schließlich mit einem positiven Urteil endet.
Es wird demnächst also schwieriger, aus eigenen Kräften eine Steueroptimierung zu erreichen, die völlig rechtskonform ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man die Steuerpflicht nicht legal mindern könnte. Um das Risiko der Überschreitung der gedachten Grenze einer Vorbereitung von Steuerhinterziehung zu mindern, ist es jedoch angezeigt, die Lage im Voraus mit Profis zu konsultieren, die unter anderem andere Erfahrungen auch damit haben, was die Finanzorgane und Gerichte in der Praxis noch als zulässig betrachten. Dasselbe gilt auch bei komplexeren Finanzoperationen, vor allem, wenn diese die Grenzen der Tschechischen Republik überschreiten.
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