Neuregelung bei Visaerteilung für Ausländer

24. 11. 2015

Gemäß der Novelle des Aufenthaltsgesetzes, die wahrscheinlich bis Ende 2015 in Kraft treten sollte, wird es fortan möglich, neue langfristige Visa mit der Geltungsdauer von bis 1 Jahr zu erteilen (bislang werden die Visa mit der Geltungsdauer von höchstens 6 Monaten).Eine positive Veränderung trifft auch den Antrag auf die Erteilung der langfristigen Aufenthaltserlaubnis oder den Antrag auf die Verlängerung ihrer Geltungsdauer. Zur Zeit gilt, dass der Ausländer den Antrag binnen von 120 Tagen vor Ende der Geltungsdauer stellen muss, neuerdings ist die Möglichkeit einer früheren Antragsstellung zugelassen, wenn der Ausländer die Gründe der früheren Antragsstellung angibt.

Das Innenministerium erhält neuerdings jedoch auch die Verfügung, bei Bedarf die Glaubwürdigkeit der von dem Ausländer, der den langfristigen Aufenthalt erstrebt, deklarierten Einkommen zu überprüfen. Es handelt sich hauptsächlich um Ausländer, die Einkommen aus selbständiger Tätigkeit oder aus der Ausübung der Funktion eines Organmitglieds bei einer Handelsgesellschaft haben. Diese Bestimmung soll die Ausstellung von fiktiven Dokumenten über ausreichenden Mitteln für den Aufenthalt verhindern.

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