Die ab dem 1.1.2015 wirksame Novelle des MwSt.-Gesetzes (Nr. 262/2014 Slg.) regelt neben dem ersten ermäßigten Steuersatz von 15 % neu auch einen zweiten ermäßigten Steuersatz von 10 %, der für bestimmte Warenarten laut Anhang Nr. 3a zu diesem Gesetz gilt, wie zum Beispiel Säuglingsanfangsnahrung, gedruckte Bücher oder Medikamente.
In diesem Zusammenhang wurde ein neues Formblatt der MwSt.-Erklärung veröffentlicht, dessen Änderungen jedoch minimal und eher formaler Natur sind. Die Gesamtstruktur der Steuererklärung oder der Inhalt ihrer Spalten bleibt unverändert. Steuerpflichtige Leistungen mit dem zweiten ermäßigten Steuersatz von 10 % werden in den Zeilen gemeinsam mit dem ersten ermäßigten Steuersatz von 15 % ausgewiesen. Dies kann gewisse Unregelmäßigkeiten bewirken, da nicht auf den ersten Blick klar ist, welcher Teil der Steuerbemessungsgrundlage den ersten und welcher Teil den zweiten ermäßigten Steuersatz betrifft. Die Vorgehensweise ist im Formular der Weisungen zur Steuererklärung angeführt. Das neue Formblatt 25 5401 MFin 5401 – Muster Nr. 19 der Steuererklärung, einschließlich der Ausfüllanleitung war erstmals für die Periode Januar 2015 zu nutzen und kann auf den Seiten der Finanzverwaltung abgerufen werden.
Klára Bedrunková