Mit Wirkung vom 1. Juli 2023 ist die Verordnung Nr. 191/2023 Slg. in Kraft getreten, in der die Sätze für die Reisekostenerstattung bei der Benutzung von privaten Straßenfahrzeugen sowie der Verpflegungsaufwendungen und durchschnittlichen Kraftstoffpreise im Rahmen von Dienstreisen festgelegt sind.
Die einzige Änderung, die diese Verordnung mit sich bringt, betrifft die Höhe des Durchschnittspreises für Dieselkraftstoffe, die in der ursprünglichen Verordnung Nr. 467/2022 Slg. vom 1. Januar dieses Jahres 44,10 CZK betrug. Dieser Betrag wurde nun durch Satz in Höhe von 34,40 CZK ersetzt. Alle anderen Sätze bleiben unverändert.
Grund für diese Änderung sind die sich ständig ändernden Kraftstoffpreise an den Tankstellen, auf die das Ministerium für Arbeit und Soziales in der Vergangenheit häufig mit einer Anpassung der jeweiligen Sätze reagiert hat.