Am 3. November 2022 verabschiedete der Senat einen Gesetzentwurf, der den Anspruch auf Vaterschaftsgeld beim Tod eines Kindes gewährt. Die Änderung wird voraussichtlich am 1. Dezember 2022 in Kraft treten.
Ziel ist es, den Vätern die Möglichkeit zu geben, ein tragisches Ereignis auf die gleiche Weise zu bewältigen wie den Müttern, um so die Ungleichheit zwischen den Elternteilen zu beseitigen oder zumindest abzumildern.
Der Vater eines tot geborenen oder verstorbenen Kindes hat innerhalb von sechs Monaten nach Geburt einen Anspruch auf Vaterschaftsgeld. Die Vaterschaftsunterstützungsfrist beträgt wie bei der Kinderbetreuung zwei Wochen.
Während dieses Zeitraums hat nun auch der Vater Anspruch auf eine sog. nachgeburtliche Vaterschaftshilfe in Höhe von 70 % der täglichen Bemessungsgrundlage. Diese Entgeltersatzleistung kann bereits zwei Wochen vor Inkrafttreten des Gesetzes rückwirkend in Anspruch genommen werden. Bei der Geburt mehrerer Kinder und dem Tod eines der Kinder verdoppelt sich die Bezugsdauer des Vaterschaftsgeldes, da der Anspruch auf Kinderbetreuung und aufgrund eines Trauerfalles auf zwei unterschiedlichen sozialen Ereignissen beruht. In keinem Fall können jedoch beide Leistungen gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Eltern im Falle einer Fehlgeburt oder eines künstlichen Schwangerschaftsabbruchs aus medizinischen Gründen eine Bestattungsbeihilfe in Höhe von 5 000 CZK erhalten können, wenn der Fötus mindestens 12 Wochen alt war.