Die Arbeitsgruppe WP29 – ein unabhängiges Beratungsorgan der Europäischen Komission, deren Zweck es ist Erlass von Dokumente (sog. Anweisungen und Anleitungen), welche Auslegung der prinzipiellen Bestimmungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) gewähren, hat 2 lange erwarteten Anweisungen in Sache der Zustimmung und Transparenz der Personendatenverarbeitung erlassen.
Die erste der Anweisungen befasst sich mit den Bedingungen, die neulich die Zustimmung mit der Personendatenverarbeitung erfüllen muss, damit sie völlig im Einklang mit der DSGVO erteilt wird. Das Dokument setzt sich detailliert mit den einzelnen Anforderungen der Verordnung an Freiheit, Konkretheit, Informiertheit und Eindeutigkeit der Zustimmung des Subjektes zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten auseinander. Gleichzeitig erinnert die Anweisung daran, dass die nach der bisherigen Gesetzgebung erteilten Zustimmungen auch nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung weiterhin zur Verarbeitung von Personendaten berechtigen, falls sie alle Anforderungen der DSGVO erfüllen. Somit empfehlt die Arbeitsgruppe sehr, eine Analyse der bisherigen Zustimmungen durchzuführen, ob diese auch nach der neuen Regelung bestehen, oder ob es notwendig wird einen neuen Rechtstitel zu der eigentlichen Verarbeitung nach dem 25. Mai 2018 zu erwerben.
Die zweite Anweisung befasst sich mit der Transparenz der Verarbeitung der Personendaten, dh. Informationen die dem Angaben-Subjekt gewährt werden sollen, damit die Verarbeitung seiner persönlichen Daten völlig transparent läuft. So bietet das Dokument detaillierte Auslegung einzelner Informationen sowie weiterer Anforderungen, wobei es auch konkrete Beispiele unzureichend gewährter Informationen enthält.
Die beiden Dokumente (vorerst in Englischer Sprache) finden Sie auf der Homepage des Amtes für Schutz persönlicher Daten https://www.uoou.cz/pracovni-skupina-wp29-vydala-tri-dokumenty-k-obecnemu-narizeni-o-ochrane-osobnich-udaju/d-21750.
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