Anfang Oktober 2016 hat die tschechische Regierung die Erhöhung des monatlichen Mindestlohns von gegenwärtig 9.900 CZK auf 11.000 CZK genehmigt. Der Stundenmindestlohn steigt von gegenwärtig 58,70 CZK auf 66 CZK.
Wir empfehlen daher, dieser Tatsache entsprechende Aufmerksamkeit zu schenken, insbesondere im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern, bei denen die Zahlung des Mindestlohns ab dem 1.1.2017 in Betracht kommen würde.