Am 1. November 2016 wird eine neue Regelung der gesetzlichen Maßnahme des Senats Nr. 340/2013 GBl., über die Grunderwerbssteuer, in Kraft treten, die eine Vereinheitlichung der Pflicht zur Entrichtung der jeweiligen Steuer jeweils durch den Erwerber der Immobilie zur Folge hat.
Die Neufassung bringt auch weitere Änderungen hinsichtlich dieser Problematik mit sich. Zum Beispiel wird dies zu einer Grunderwerbssteuerbefreiung für Gebietskörperschaften führen, die Vorgehensweise bei der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage bei einem Tausch wird vereinfacht und das Institut des Bürgen für die Zahlung der entstandenen Steuer wird aufgehoben.
Die Regierung ließ sich bei diesem neuen Gesetzesentwurf in anderen europäischen Ländern inspirieren und erwartet eine mögliche Preissenkung bei Liegenschaften sowie eine administrative Aufwandsminderung für die Steuerverwaltung von diesen Änderungen. Aufgrund dieser Novellierung wird die Steuerverwaltung die Nichtentrichtung der Steuer einfacher beitreiben können, da die Informationen über den Steuerpflichtigen besser ausfindig gemacht werden können.
Wenn Sie nach dem Inkrafttreten der Novellierung vorhaben, eine Immobilie zu erwerben, ist unser Steuerteam gerne bereit, Ihnen bei der Bearbeitung der Steuererklärung behilflich zu sein.