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Tarifkürzung für Gerichtsvollzieher zum Nachteil des Schuldners oder des Gläubigers?

24. 8. 2016

Eine neue Verordnung des Justizministeriums, deren Entwurf sich jetzt in der Endphase des Gesetzgebungsverfahrens befindet, sollte zum 1.1.2017 wirksam werden. Neu sollten die Vergütungen der Gerichtsvollzieher gekürzt werden.

Aktuell beläuft sich die Tarifvergütung der Gerichtsvollzieher auf 15 % des beizutreibenden Betrags bei Forderungen bis zu 3 Mio. Kronen. Das Justizministerium schlägt die Einführung eines neuen Forderungsbereichs bis zu 50.000 Kronen und Kürzung der Vergütungen um ein Drittel, umgerechnet auf 10 %, vor. Ebenso kommt es zu einer Kürzung der klassischen Gerichtsvollziehervergütung von 3000 auf 2000 Kronen, obwohl die ursprünglichen Vorschläge eine Tarifminderung bis um zwei Drittel vorgesehen haben.

Die Gerichtsvollzieherkammer der Tschechischen Republik wehrt sich gegen den Verordnungsentwurf in einem Anhörungsverfahren. Ihrer Meinung nach werden die Schuldner mit der Kürzung des Gerichtsvollziehertarifs eher in ihrer Überzeugung gestärkt, dass sich die Nichtbefolgung der Entscheidungen von Gerichten und Staatsverwaltungsbehörden lohnt, und sollte der Schuldner mittellos sein, könnten die Vollstreckungskosten auf den Gläubiger überwälzt werden.

Die Kritik des Verordnungsentwurfs weist dabei auf eine Konzept- und Systemlosigkeit der einseitigen, die tatsächliche Lage nicht berücksichtigenden Regelung hin, die in Zukunft zur Schließung von Gerichtsvollzieherämtern führen wird, was den Gläubigern Schwierigkeiten bei einer effektiven Beitreibung ihrer Forderungen bereiten könnte.  Sollte die Verordnung erlassen werden, ohne die Bemerkungen aufzunehmen, so ist die Gerichtsvollzieherkammer der Tschechischen Republik bereit, sogar eine Verfassungsbeschwerde zu veranlassen.

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